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   BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 60.14   

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https://dejure.org/2015,40854
BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 60.14 (https://dejure.org/2015,40854)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2015 - 1 WB 60.14 (https://dejure.org/2015,40854)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2015 - 1 WB 60.14 (https://dejure.org/2015,40854)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 3 WBO
    Kameradenbeschwerde; Ablehnung einer Lehrgangsteilnahme

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Bundesministeriums der Verteidigung zur Herbeiführung eine Entscheidung über den Antrag eines Berufssoldaten auf Teilnahme am Lehrgang "Personalstabsoffizier der Streitkräfte"

  • rewis.io

    Kameradenbeschwerde; Ablehnung einer Lehrgangsteilnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Bundesministeriums der Verteidigung zur Herbeiführung eine Entscheidung über den Antrag eines Berufssoldaten auf Teilnahme am Lehrgang "Personalstabsoffizier der Streitkräfte"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 60.14
    Über eine bestimmte Ausbildung entscheidet vielmehr der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, seit BVerwG, Beschluss vom 1. April 1976 - 1 WB 98.74 - BVerwGE 53, 163 f.).
  • BVerwG, 26.10.2012 - 1 WDS-VR 6.12

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; dienstliche Verwendung eines Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 60.14
    Auch die aufgrund des Soldatenstatus wahrzunehmenden truppendienstlichen Angelegenheiten sind durch den Leiter der Dienststelle/Behörde sicherzustellen (vgl. dazu auch schon BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 1 WDS-VR 6.12, 1 WDS-VR 7.12 - BVerwGE 145, 24 Rn. 24 ff.).
  • BVerwG, 25.11.2021 - 1 WB 38.21

    Anfechtbarkeit des Beurteilungsbeitrags als reine Vorbereitungsmaßnahme für die

    Soweit der Antragsteller seine Beschwerde außer auf die Verletzung von Vorgesetztenpflichten auch auf Verstöße gegen die Kameradschaft stützt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 WBO), ist diese - im vorgerichtlichen Beschwerdeverfahren statthafte - sog. Kameradenbeschwerde im gerichtlichen Antragsverfahren durch die Beschränkung auf die Überprüfung dienstlicher Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 60.14 - juris Rn. 20 m.w.N.).
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